Merkblatt für Erziehungsberechtigte
Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Erziehungsberechtigten.
Sie sorgen für:
- einen regelmäßigen Schulbesuch
- pünktliches Erscheinen zum Unterricht
Was tun, wenn ...?
- Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?
- Ihr Kind ist krank!
- Krankheit bei angesagten Leistungsnachweisen
- Stundenweises Fehlen, z. B. Behörden-Termin, Bewerbungsgespräch, etc.
- Unterrichtsbefreiung des Kindes, z. B. Arztbesuche, religiöse Feiertage
- Fehlen ohne Entschuldigung
- Fragen? Probleme? Informationen?
Antrag auf Beurlaubung
Das passende Formular um eine Beurlaubung zu beantragen finden sie auf unter Downloads.